Ergänzungshaushalt 2023 und Haushaltsvoranschlag 2024 genehmigt
An der Abstimmung zu diesem Beschluß haben sich nun 18 Vereine beteiligt. Alle haben zugestimmt.
Da nach § 12 Abs. 1 der Satzung die (hier virtuelle) Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist, ist der nach § 12 Abs. 5 in Textform durchgeführte Beschluss gültig. Damit sind Ergänzungshaushalt 2023 und Haushalts-Voranschlag 2024 einstimmig genehmigt.