Aktuelle Corona – Verordnung / Spielabende in Spiellokalen
Vermehrt stellen sich Vereine die Fragen, ob sie nach der aktuellen Corona - Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland – Pfalz sich wieder zu Spielabenden treffen dürfen.
Maßgeblich ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung. Dort heißt es, dass in ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis zu maximal 10 Personen Sport getrieben werden darf unter Anleitung eines Trainers, wenn die Inzidenz vor Ort unter 50 liegt. Dagegen ist bei einer Inzidenz über 50 ein Training bis zu fünf Personen ohne Trainer erlaubt.
Bei einem Spielabend ist ein Trainer erfahrungsgemäß nicht anwesend und es findet üblicherweise ein freies Spielen bzw. Analysieren statt, so dass der Spielabend danach nicht stattfinden dürfte. Andererseits darf bei einem höheren Inzidenswert ohne Trainer gespielt werden (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ).
Teilweise wird es deshalb von den Ordnungsbehörden gestattet, dass eine Person, die kein ausgebildeter Trainer ist, aber als Aufsichtsperson und Hygienebeauftragter fungiert, bei den Spielabenden anwesend ist und auf die Einhaltung der Bestimmungen achtet, diese Funktion der Anleitung übernimmt. Damit können Vereine zumindest für 10 Personen einen Spielabend anbieten.
Von daher empfehle ich Ihnen mit dem für Sie zuständigen Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob unter diesen Umständen, wie oben dargelegt, ein Spielabend erlaubt wird.
Daneben besteht die Möglichkeit, im Freien mit bis zu 20 Personen Schach zu spielen.
Bernd Knöppel
Präsident des Pfälzischen Schachbundes