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Aktuelle Informationen zur 4. Corona – Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland – Pfalz

19.04.2020   PSB, Offizielles, von Präsident Bernd Knöppel

Das Land Rheinland – Pfalz hat am 17.04.2020 die Vierte Corona – Bekämpfungs-verordnung verabschiedet. Diese gilt ab dem 20.04.2020 bis zum 06.05.2020.
Diese Verordnung sieht nun bestimmte Lockerungen vor, bedeutet aber nicht, dass wir den Schachsport am Schachbrett wieder ausüben können. Zugelassen wird nur der Individualsport im Freien, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf und Reiten zu Freizeit- und Trainingszwecken. Auch hier ist kein Wettkampfsport erlaubt.
Weiterhin nicht erlaubt sind Zusammenkünfte in Vereinen und Sporteinrichtungen. Dies gilt es unbedingt zu beachten.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) strebt zur Zeit Ausnahmeregeln für den Sport für die Zeit ab dem 04.05.2020 an. Dazu sollen Gespräche am 20.04.2020 mit den Sportministern der Länder geführt werden. In der Folgewoche werden dann die Länder mit der Bundeskanzlerin das weitere Vorgehen ab dem 04.05.2020 erörtern.
Der Deutsche Schachbund hat beim DOSB auf die besondere Situation aufgrund der räumlichen Nähe am Schachbrett beim Schachsport aufmerksam gemacht. Es muss ausgeschlossen sein, dass es bei einer Aufnahme des Spielbetriebes zu einer Gesundheitsgefährdung für die Schachsportler kommt.

Bernd Knöppel

Präsident des Pfälzischen Schachbundes