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Neue Corona - Bekämpfungsverordnung des Landes seit dem 21.05.2021

24.05.2021   PSB, Offizielles

Seit dem 21.05.2021 gilt eine neue Corona - Bekämpfungsverordnung für das Land Rheinland – Pfalz. Diese Verordnung findet bis zum 01.06.2021 Anwendung. Danach soll es weitere Lockerungen geben.

Was bedeutet dies für den Schachsport ?

Entscheidend für die Beurteilung, was in welcher Form beim Sport erlaubt ist, ist der Inzidenzwert in der jeweiligen Stadt bzw. dem jeweiligen Landkreis. Dieser Inzidenzwert mit den Fallzahlen findet sich im Internet auf der Seite www.corona.rlp.de. Hier sollte man sich über den Wert in seiner Stadt bzw. seinem Landkreis informieren.

A) Der Inzidenzwert liegt zwischen 0 – 49

Es darf Schach im Freien und in Räumen mit Personen aus maximal zwei Haushalten gespielt werden.

Daneben ist es erlaubt, unter Aufsicht eines Trainers im Freien mit maximal zehn Personen Schachsport zu betreiben.

Im Freien dürfen bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren mit einer Trainerin bzw. einem Trainer Schach spielen.

Es gilt dabei einen Mindestabstand von drei Metern einzuhalten und die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erfassen. Zudem müssen für die Sportausausübung in Räumen vorab Coronatests durchgeführt werden bzw. ein tagesaktueller Coronatest vorgelegt werden. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht. Die Einzelnutzung von Toiletten ist gestattet.

Schach gilt dabei als kein Kontaktsport nach der Mitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes.

B) Der Inzidenzwert liegt zwischen 50 – 100

Es darf Schach im Freien und in Räumen mit Personen aus maximal zwei Haushalten gespielt werden.

Daneben ist es erlaubt, unter Aufsicht eines Trainers im Freien mit maximal fünf Personen Schachsport zu betreiben.

Im Freien dürfen bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren mit einer Trainerin bzw. einem Trainer Schach spielen.

Es gilt dabei einen Mindestabstand von drei Metern einzuhalten und die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erfassen. Zudem müssen für die Sportausausübung in Räumen vorab Coronatests durchgeführt werden bzw. ein tagesaktueller Coronatest vorgelegt werden. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht. Die Einzelnutzung von Toiletten ist gestattet.

Schach gilt dabei als kein Kontaktsport nach der Mitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes.

C) Der Inzidenzwert liegt über 100

Kinder bis 14 Jahre dürfen den Schachsport unter Aufsicht einer Trainerin bzw. eines Trainers im Freien ausüben. Es sind maximal fünf Kinder erlaubt. Die Trainerin bzw. der Trainer muss sich zuvor testen lassen.

Eine weitere Ausübung des Schachsportes ist in diesem Fall nicht gestattet.

D) Wichtig:

Wenn Sie den Spielbetrieb unter diesen Rahmenbedingung aufnehmen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall vorab mit dem für Sie zuständigen Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises Kontakt aufnehmen. Es kann sein, dass mögliche Sonderregelungen bei Ihnen gelten.

Bernd Knöppel        

Präsident des Pfälzischen Schachbundes