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Richtlinien zur Förderung des Schachsports im PSB

28.09.2006   PSB, Offizielles

"Richtlinien zur Förderung des Schachsports im PSB"

Der PSB fördert im Rahmen der o.g. Richtlinie (veröffentlicht auf der Homepage des PSB - Ordnungen) und der verfügbaren Haushaltsmittel den Vereinssport. Anträge müssen bis spätestens 15. Oktober 2006 an den Präsidenten des PSB mit den erforderlichen (vorgeschriebenen) Nachweisen eingereicht werden. Für die Antragstellung ist ein Formblatt aufgelegt, das zum Download auf der Homepage des PSB (unter dem Punkt Ordnungen) zur Verfügung steht bzw. beim Präsidenten oder Gechäftsführer des PSB beantragt werden kann. Gefördert wird neben der Anschaffung von Spielmaterial u.a. die Anschaffung von Computeranlagen, Mobilar für den Vereinsraum, Schachsoftware und Schachbücher.