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Transparenzregister: Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen wird abgeschafft

15.07.2021 

Bisher sind gemeinnützige Einrichtungen von der Gebührenzahlung des Transparenzregisters nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung stellen. Wegen der vergleichsweise geringen Gebühr (4,80 Euro jährlich) ist der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch. Deshalb sollen steuerbegünstigte Körperschaften nichts mehr zahlen müssen. Dann würde auch der Antrag auf Befreiung entbehrlich. Das Gesetz soll am 01.08.2021 in Kraft treten. Die Befreiung würde also schon für 2021 gelten.