Wechselfrist und Frist für die Mannschaftsmeldungen im Pfälzischen Schachbund
Das Erweiterte Präsidium des Pfälzischen Schachbundes hat für die Wechselfrist und die Mannschaftsmeldung folgenden Beschluss gefasst:
Bis zur Beendigung der aktuellen Saison in der Oberliga, 2. Bundesliga und Bundesliga gilt die aktuelle Spielberechtigung. Der Termin, bis wann Spielerinnen und Spieler im Falle eines Vereinswechsels für einen neuen Verein gemeldet werden müssen, wird festgelegt, sobald die Terminierung der Saison 2021/2022 feststeht. Sobald diese festgelegt ist, hat jede Spielerin und jeder Spieler noch die Möglichkeit, den Verein zu wechseln. Das gilt auch für das P-Spielrecht.
Die gleiche Regelung ist auch für die übrigen Meldefristen anzuwenden, wie zum Beispiel für die Meldung der Mannschaften.
Alle diese Regelungen gelten nur für den Spielbetrieb innerhalb des Pfälzischen Schachbundes. Sollte eine Spielerin oder ein Spieler in einen Verein, der nicht dem Pfälzischen Schachbund angehört, wechseln wollen. so sind die Bestimmungen dieses Verbandes maßgebend und nicht die des Pfälzischen Schachbundes.
Bernd Knöppel
Präsident des Pfälzischen Schachbundes